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Dienstleistung

Besitz von Polioviren Anzeige


Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.


Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 53 - Gesundheit

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Adresse
Rönnelstraße 10
26919 Brake (Unterweser)
Anfahrtsbeschreibung
Servicezeiten

Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr
Freitag   08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Fax
04401 4285
Telefon
04401 927-511
Hinweis
Zentrale

E-Mail
gesundheitsamt@wesermarsch.de
Ansprechpartner
Thomas Bartsch
Beate Behl
Volker Blohm
Gertrud Bölke
Klaus Brose
Ingmar Cassens
Ines Damm
Britta Evers
Julia Friese
Joachim Helms
Sarah Maria Jordan
Birgit Könemann
Astrid Kosch
Kirsten Kuilert
Ralf Krepel
Pauline Kuske
Claudia Leppin
Sabrina Markwardt
Christina Matzigkeit
Inger Moser
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Isabell Logemann
Ulf Kesting
Jan-Niclas Matthes
Sophie Wendland
Regina Floride
Alisa Büsing
Gulzhan Schmidt
Anna Westermann

Häufig gestellte Fragen

Bearbeitungsdauer

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.


Ansprechpunkt

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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nicht angegeben


Formulare

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Anzeige nach § 50a IfSG: Besitz von Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält (Datei ist nicht barrierefrei)
Hinweise zum Ausfüllen des Formulars (Datei ist nicht barrierefrei)

erforderliche Unterlagen

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  • ausgefülltes Formular

Verfahrensablauf

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nicht angegeben


Hinweise (Besonderheiten)

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nicht angegeben


Rechtsgrundlage(n)

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§ 50a Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Rechtsbehelf

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nicht angegeben


Schlagwörter

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Besitz von Polioviren Anzeige, Besitz von Polioviren Anzeige


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