Werden die Zulassungsvoraussetzungen zur Abnahme von Wesenstests nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 13 Abs. 3 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Servicezeiten

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Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung