Ansprechpartner
Herr Stefan Hinz

Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die zuständige Stelle mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.

Auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen finden Sie Informationen zu allen rund 270 Badegewässern in Niedersachsen.

Ob das Wasser in einem Badegewässer gesundheitlich unbedenklich ist, überprüfen die kommunalen Gesundheitsbehörden während der offiziellen Badesaison vom 15. Mai bis 15. September. Die Wasserproben werden vor allem auf Bakterien (E. coli und Intestinale Enterokokken) hin untersucht. Diese Bakterien sind selbst im Normalfall keine Krankheitserreger. Sie können jedoch einen Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung sein und darauf, dass sich eventuell spezielle Krankheitserreger im Gewässer befinden (Indikatorprinzip). Wenn die in der niedersächsischen Badegewässerverordnung (BadegewVO) genannten Grenzwerte überschritten werden, wird ein Badeverbot ausgesprochen.

Auf Grundlage der Überwachungsergebnisse der letzten vier Badesaisons wird jedes Badegewässer in eine Qualitätskategorie als "ausgezeichnet", "gut", "ausreichend" oder "mangelhaft" eingestuft.

Umfangreiche gewässerspezifischen Informationen, wie z.B. zum Indikatorprinzip oder Badeverbot, finden Sie auf den Internetseiten des Bädegewässer-Atlas Niedersachsen inklusive Bildern, Karten und Beschreibungen auch zur Infrastruktur wurden im Rahmen der Erstellung der Badegewässerprofile von zuständigen Stellen für die Öffentlichkeit zusammengestellt. Diese finden Sie im Badegewässer-Atlas Niedersachsen.


Badegewässer-Atlas Niedersachsen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch

Sommer, Sonne, Strand - Badegewässer?

In der warmen Jahreszeit erwarten Sie auf der grünen Halbinsel Butjadingen unsere schönen Strände an Nordsee und Jadebusen mit einer exzellenten Wasserqualität. Weitere schöne Natursandstrände finden Sie entlang der Weser.

In der Wesermarsch werden diese Badegewässer regelmäßig durch den Fachdienst Gesundheit überwacht.

Im einzelnen sind dies:

An der Jadebusenküste


An der Nordseeküste


In Nordenham


An der Weser

In der Badesaison (15.05. - 15.09.) werden 14-tägig Wasserproben entnommen und eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die Wasserproben werden vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt in Aurich untersucht und die Ergebnisse mit den derzeit geltenden Grenzwerten verglichen. Da die Wasserqualität, insbesondere in der Weser, sich in den letzten Jahren verbessert hat, mussten keine Badeverbote ausgesprochen werden.

Weitere Informationen zu den gemessenen Werten und der Einstufung der Badegewässer können Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes erhalten.

Sollte die von Ihnen bevorzugte Badestelle nicht in dieser Aufstellung enthalten sein und diese Badestelle/n aber von einer größeren Anzahl Badender regelmäßig aufgesucht werden, so wenden Sie sich bitte an den Landkreis Wesermarsch. Dort kann geklärt werden, ob die Badestelle ggf. mit in die Überwachung aufgenommen werden kann. Hierhin können Sie sich auch mit weiteren Vorschlägen, Bemerkungen oder Beschwerden zu der Badestelle wenden.

Bitte benutzen Sie dafür das hier zur Verfügung gestellte Formblatt "Beteiligung der Öffentlichkeit" [PDF], welches Sie problemlos per Download auf Ihren PC herunterladen und ausdrucken können.
 

 


Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Auskunft aus dem Badegewässeratlas über das Internet ist kostenfrei.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch

Die Überwachungsgebühren richten sich nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und werden einzelfallbezogen festgesetzt.



Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.



Badegewässerverordnung (BadegewVO)
Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
  • Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung - BadegewVO -)
  • Infektionsschutzgesetz
  • DIN 19643
  • Umweltbundesamt: „Hygiene in Bädern“


Bürgerbeteiligung zur Einstufung als EU-Badegewässer

Wenn Sie ein Anliegen zu einer bestimmten Badestelle haben, welche nicht als EU-Badegewässer gekennzeichnet ist und demzufolge nicht von den zuständigen Stellen in hygienischer Hinsicht überwacht wird, können Sie sich an die entsprechend zuständige Stelle wenden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Anregungen zu geben, Vorschläge zu machen oder Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen.

Zur Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen sowie ein Formblatt zum Download und Ausfüllen auf den Internetseiten des Badegewässer-Atlas Niedersachsen


Badegewässer-Atlas

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


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