Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:


Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie


Behindertenberatung, Schwerbehinderung, Behinderung, Schwerbehindertenangelegenheiten