Dienstleistung
Berufskraftfahrer - Grundqualifikation bestätigen
Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.
Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung. Diese müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation in Ihren Führerschein einträgt.
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 2220-111
0441 2220-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie sich für eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation anmelden und damit eine Bestätigung der Grundqualifikation erhalten wollen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.
Für die Eintragung in den Führerschein ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich.
- Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
- Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Es fallen Gebühren in Höhe von 28,60 € an.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Wer braucht einen Grundqualifikationsnachweis?
Alle Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis
C1, C1E, C oder CE
(LKW>3,5t zGG und deren Kombinationen)
D1, D1E, D oder DE
(Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
gewerblich nutzen wollen.
Voraussetzung und Erwerb der Grundqualifikation:
Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9.September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen.
Voraussetzung, Art, Dauer und Gültigkeit der Weiterbildung:
Von der regelmäßigen Weiterbildung sind alle Fahrer/innen betroffen. Sowohl die Inhaber von "Altführerscheinen" als auch die Inhaber von Führerscheinen, die nach den Stichtagen ausgestellt sind, müssen sich weiterbilden. Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung und umfasst 35 Stunden a 60 Minuten. Alle 5 Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen. Der Schulungsnachweis über die Weiterbildung ist ausreichend und der Führerscheinstelle bei Antragstellung vorzulegen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Dokumentation der Weiterbildung:
Durch Eintragung der Schlüsselnummer "95" auf dem Führerschein.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Anerkannte Ausbildungsstätten:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
- Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kfz auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, durchzuführen
- Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum "Berufskraftfahrer/in" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen
- besonders anerkannte Ausbildungsstätten
Ihre optimale Weiterbildungsplanung auf einen Blick:
Ausstellung/Verlängerung
Klasse C
2006
2007
2008
2009
2010
Pflicht zur Verlängerung der
Klasse C
2011
2012
2013
2014
2015
Empfehlung d. Eintragung
d. Weiterbildung in den
Führerschein
2011
2012
2013
2014
2015
Pflicht zur Eintragung der
Weiterbildung in den
Führerschein
2014
2014
2014
2014
2015
Ausstellung/Verlängerung
Klasse D
2005
2006
2007
2008
2009
Pflicht zur Verlängerung
der Klasse C
2010
2011
2012
2013
2014
Empfehlung d. Eintragung
d. Weiterbildung in den
Führerschein
2010
2011
2012
2013
2014
Pflicht zur Eintragung der
Weiterbildung in den Führerschein
2013
2013
2013
2013
2014
Wenn Sie sich für eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation anmelden und damit eine Bestätigung der Grundqualifikation erhalten wollen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.
Für die Eintragung in den Führerschein ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich.
- Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
- Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde.
Es fallen Gebühren in Höhe von 28,60 € an.
Wer braucht einen Grundqualifikationsnachweis? Alle Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE(LKW>3,5t zGG und deren Kombinationen) D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) gewerblich nutzen wollen. Voraussetzung und Erwerb der Grundqualifikation: Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9.September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen. Voraussetzung, Art, Dauer und Gültigkeit der Weiterbildung: Von der regelmäßigen Weiterbildung sind alle Fahrer/innen betroffen. Sowohl die Inhaber von "Altführerscheinen" als auch die Inhaber von Führerscheinen, die nach den Stichtagen ausgestellt sind, müssen sich weiterbilden. Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung und umfasst 35 Stunden a 60 Minuten. Alle 5 Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen. Der Schulungsnachweis über die Weiterbildung ist ausreichend und der Führerscheinstelle bei Antragstellung vorzulegen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Dokumentation der Weiterbildung: Durch Eintragung der Schlüsselnummer "95" auf dem Führerschein.
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Anerkannte Ausbildungsstätten:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
- Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kfz auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, durchzuführen
- Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum "Berufskraftfahrer/in" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen
- besonders anerkannte Ausbildungsstätten
Ihre optimale Weiterbildungsplanung auf einen Blick:
Ausstellung/Verlängerung |
2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
Pflicht zur Verlängerung der Klasse C |
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Empfehlung d. Eintragung d. Weiterbildung in den Führerschein |
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Pflicht zur Eintragung der |
2014 | 2014 | 2014 | 2014 | 2015 |
Ausstellung/Verlängerung Klasse D |
2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 |
Pflicht zur Verlängerung der Klasse C |
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
Empfehlung d. Eintragung d. Weiterbildung in den Führerschein |
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
Pflicht zur Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein |
2013 | 2013 | 2013 | 2013 | 2014 |