Dienstleistung
Besitz von Polioviren Anzeige
Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 4285
04401 927-511
Zentrale
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 3471
04401 927-0
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo. - Fr. 08:30 - 12.:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
+49 4401 927100
+49 4401 9270
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Formular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
14.08.2018
Urheber
List-ID 845 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)
Schlagwörter
Besitz von Polioviren Anzeige
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
- ausgefülltes Formular
Es fallen keine Gebühren an.
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
List-ID 845 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)