Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
  2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Telefon
0800 818-8100

Adresse
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo. - Fr. 08:30 - 12.:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung


Fax
+49 4401 927100
Telefon
+49 4401 9270

Häufig gestellte Fragen

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.


Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen


  • Betriebskonzept
  • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.

Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Erlaubnis / Verlängerung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
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ProstSchG: Hinweis Prostitutionsgewerbetreibende
Download als PDF

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Betrieb Prostitutionsgewerbe Erlaubnis