Ziel der Maßnahme „Transparenz schaffen“ ist es, Landwirtinnen und Landwirte sowie Betriebe der Ernährungswirtschaft zu befähigen und dabei zu unterstützen, Kontakte zu knüpfen, Verbrauchererwartungen kennenzulernen und sich mit ihrer Produktionsweise und ihren Erzeugnissen bei den Konsumentinnen und Konsumenten wie auch in ihrem regionalen Umfeld bekannt zu machen, sowie einen Dialog zwischen Erzeugern oder Verarbeitern von Lebensmitteln und den Verbraucherinnen und Verbrauchern herzustellen, der den Akteuren vertiefte Kenntnisse über Verbrauchererwartungen ermöglicht, aus dem neue Handlungskompetenzen entwickelt werden können und der zudem Möglichkeiten der Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten aufzeigt.

Regionale Bildungsträger sollen die Akteure in ländlichen Regionen vernetzen, ihre Zusammenarbeit fördern und sie dabei unterstützen, Informations- und Bildungsangebote zum Themenfeld „Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung“, insbesondere für junge Konsumenten, anzubieten.

Mithilfe eines Netzwerks von Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft sowie weiterer regionaler Lernorte sollen direkte Kontakte zu diesem Wirtschaftssektor und seinen Akteuren durch eigene Erfahrungen der Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer ermöglicht werden. Es werden Kommunikationsstrukturen sowohl unter den Akteuren wie auch mit den Konsumentinnen und Konsumenten ihrer Produkte aufgebaut. Dies soll zur Entwicklung von Synergien beitragen und umsetzbare Möglichkeiten der Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in Aktivitäten im Bildungsbereich „Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung“ sowie Netzwerkaktivitäten fördern.


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Häufig gestellte Fragen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Um eine Förderung erhalten zu können ist die Einreichung eines Förderantrages zwingend erforderlich. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und im Ergebnis erfolgt eine Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.


Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.


Die Beihilfe ist an diverse Voraussetzungen gebunden. Diese können sie den Rechtsgrundlagen entnehmen.


Antragsformulare sind bei der zuständigen Stelle erhältlich.


Mit einer Bewilligung eines Fördervorhabens wird grundsätzlich die ANBest-ELER für anwendbar erklärt. Abweichungen von der ANBest-ELER können individuell über den Zuwendungsbescheid verfügt werden, z. B. 25-jährige Zweckbindungsfristen in bestimmten Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die ANBest-ELER kann über nachstehenden Link heruntergeladen werden:


Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ANBest-ELER)