Dienstleistung
Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss
- die Approbation vorliegen
und
- die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.
Sie wird erteilt von der Ärztekammer Niedersachsen.
Am Listholze 74
30177 Hannover
0511 9096-199
0511 9096-0
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung.
Verfahrensablauf
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.
Sie können die schriftliche Beantragung auch mit dem bereitgestellten Formular beantragen (s. Formulare).
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeärztlichen Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover.
Voraussetzungen
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition
nachweist.
Die Fachkunde besteht aus
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
- mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Approbationsurkunde
- Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
- Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.
§ 47 StrlSchV
Anträge / Formulare
Antrag Ermächtigung nach § 175 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung
Download als PDF
Auswahl Anbieter anerkannter Kurse
Download als PDF
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.
Unterstützende Institutionen
Die Fachkunde im Strahlenschutz erteilt die Ärztekammer Niedersachsen.
https://www.aekn.de
Weiterführende Informationen
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fachlich freigegeben am
09.11.2020
Schlagwörter
arbeitsmedizinische Untersuchungen, Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, ärztliche Überwachung, Ermächtigung, Strahlenschutz
Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.
Sie können die schriftliche Beantragung auch mit dem bereitgestellten Formular beantragen (s. Formulare).
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeärztlichen Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover.
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition
nachweist.
Die Fachkunde besteht aus
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
- mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.
- Approbationsurkunde
- Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
- Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte
Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.
§ 47 StrlSchV
Download als PDF
Auswahl Anbieter anerkannter Kurse
Download als PDF
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.
Die Fachkunde im Strahlenschutz erteilt die Ärztekammer Niedersachsen.
https://www.aekn.de
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz