Dienstleistung
Elektronischer Aufenthaltstitel Erteilung
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Für den Landkreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an die/den oben genannte/n Ansprechpartner/in.
Bitte beachten Sie:
Eine Vorsprache ohne Termin zur Beantragung von Aufenthaltstiteln ist nicht mehr möglich. Sollten Sie keinen Termin zur Verlängerung der Aufenthaltstitel/Übertragung der Aufenthaltstitel in einen neuen Pass von uns erhalten haben, so melden Sie sich bitte telefonisch zwecks Terminvereinbarung bei uns.
Sollten Sie bereits über einen unbefristeten Aufenthaltstitel (unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG) als Klebeetikett verfügen, ist die Ausstellung eines eAT regelmäßig erst mit Neuausstellung Ihres Nationalpasses, spätestens jedoch zum 30.04.2021 erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 100,00
Gebühr: EUR 110,00
Gebühr: EUR 65,00 - 80,00
Gebühr: EUR 135,00 - 250,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 bis 6 Wochen
Anträge / Formulare
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport