Dienstleistung
Erbringen einer Dienstleistung als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser Anzeige nach letzter Anzeige
Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser weiterhin, Dienstleistungen zu erbringen, so ist dies der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
0800 818-8100
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn sich die in den für die früheren Anzeigen vorzulegenden Dokumenten bescheinigte Situation wesentlich geändert hat, Anzeige dazu unter Vorlage der entsprechenden Dokumente
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
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Wenn sich die in den für die früheren Anzeigen vorzulegenden Dokumenten bescheinigte Situation wesentlich geändert hat, Anzeige dazu unter Vorlage der entsprechenden Dokumente
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung