Dienstleistung
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
Eine Kindertageseinrichtung bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Einrichtung
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Adresse
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Fax
+49 511 120-7450
+49 511 120-7450
Telefon
+49 511 120-0
+49 511 120-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesjugendamtes und dem Niedersächsischen Kultusministerium.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesjugendamt und Niedersächsisches Kultusministerium
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesjugendamtes und dem Niedersächsischen Kultusministerium.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesjugendamt und Niedersächsisches Kultusministerium