Dienstleistung
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagesstätte Erteilung
Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Wenn Sie eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Einrichtung
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Adresse
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Fax
+49 511 120-7450
+49 511 120-7450
Telefon
+49 511 120-0
+49 511 120-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Kultusministerium.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesjugendamtes und Niedersächsisches Kultusministerium
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Kultusministerium.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesjugendamtes und Niedersächsisches Kultusministerium