Dienstleistung
Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-214
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der zuständigen Stelle Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Beantragung frühestens 1 Jahr vor Erreichen des Mindestalters
- Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in besonderen Härtefällen möglich.
- Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher begründeter Antrag
- Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
- Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung
Ausnahmegenehmigung
Gebühr:
EUR 55,00 - 60,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens 1 Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für die Betroffene/den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Schlagwörter
Führerschein mit 17, Ausnahmegenehmigung, vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der zuständigen Stelle Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag der medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle zugeleitet.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
- Beantragung frühestens 1 Jahr vor Erreichen des Mindestalters
- Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in besonderen Härtefällen möglich.
- Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- Schriftlicher begründeter Antrag
- Führungszeugnis
- Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung
Gebühr: EUR 55,00 - 60,00
Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens 1 Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.
Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für die Betroffene/den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.
AG Kommunenredaktion