Dienstleistung
Flurbereinigung Förderung
Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.
Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.
Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur
- Bodenordnung
- landwirtschaftlichen Infrastruktur
- Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes
werden mit Zuwendungen gefördert.
Die Höhe der Förderung wird für jedes Verfahren einzeln festgesetzt.
Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 799-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.
Landentwicklung in Niedersachsen
Voraussetzungen
- Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
Externe URL
Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
Externe URL
ZILE - Verwendungsnachweis
Externe URL
ZILE – Verwendungsnachweis Anlage
Externe URL
Was sollte ich noch wissen?
Das Flurbereinigungsverfahren ist Teil des Flurbereinigungsprogramms des Landes Niedersachsen und ist eingeleitet.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Schlagwörter
Bodenordnung, Flurneuordnung
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.
Landentwicklung in Niedersachsen
- Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
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ZILE - Verwendungsnachweis
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ZILE – Verwendungsnachweis Anlage
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Das Flurbereinigungsverfahren ist Teil des Flurbereinigungsprogramms des Landes Niedersachsen und ist eingeleitet.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz