Dienstleistung
Futtermittelunternehmen - Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen / Verordnungen
Zusätzlich zur EU-Zulassung / Registrierung ist für den Betrieb eines Futtermittelunternehmens eine Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen bzw. Verordnungen notwendig:
- Erteilung einer Genehmigung nach der Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Zulassung nach § 29 i.V.m. § 28 FuttMV (Dekontaminationsbetriebe; Trocknungsbetriebe; Drittlandvertreter)
- Registrierung nach § 31i.V.m § 30 FuttMV (Drittlandvertreter)
Änderungen müssen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.
Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 570 26-179
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Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Tätigkeiten
- Drittlandvertreter-Erklärung gemäß § 29 FuttMV / § 31 FuttMV
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Tätigkeiten
- Drittlandvertreter-Erklärung gemäß § 29 FuttMV / § 31 FuttMV
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.