Dienstleistung
Gehörlosengeld
In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.
Häufig gestellte Fragen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Schlagwörter
Blinde
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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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