Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Stelle.

Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Postfach
Postfach 80 01
53105 Bonn, Stadt

Fax
0228 14-8872
Telefon
0228 14-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Dies gilt in Niedersachsen auch für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden, da die Bundesnetzagentur aufgrund der Organleihe in Niedersachsen die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde wahrnimmt.


Bundesnetzagentur

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz