Dienstleistung
Heimaufsicht über Heime für Volljährige behinderte Menschen
Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Heimen der Eingliederungshilfe?
Im Rahmen der Heimaufsicht führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie neben den Prüfungs- und Kontrollaufgaben eine umfassende Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten für Bewohner(innen), Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher und Betreiber der Heime durch. Außerdem können sich Personen und Betreiber, die die Schaffung von Heimen anstreben oder die derartige Heime betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der Heime beraten lassen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Die Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Wesermarsch überwacht die Heime durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen, ob die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an den Heimbetrieb erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den HeimbewohnerInnen wahrnehmen, eine sach- und ordnungsgemäße Versorgung und Pflege erfolgt und den Rechten und Interessen der BewohnerInnen Rechnung getragen wird.
Die Heimaufsicht ist somit zuständig für
-
die regelmäßige Überprüfung der Heime
-
den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen vor Beeinträchtigungen
-
die Beratung in Heimangelegenheiten für BewohnerInnen, Angehörige und Betreiber
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Domhof 1
31134 Hildesheim
Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
05121 304-611
<p>Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.</p>
05121 304-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ansprechpartner_in der Heimaufsicht des Landkreises Wesermarsch:
Frau Antje Schwarz
Fachdienst 53 - Gesundheit
Telefon 04401 927-535
E-Mail: antje.schwarz@lkbra.de
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Die Heimaufsichtsbehörde sitzt in der
Außenstelle des Landkreises Wesermarsch
Fachdienst 53 - Gesundheit
Rönnelstraße 10,
26919 Brake.
Die Öffnungszeiten sind dieselben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Da die benötigten Unterlagen einzelfallabhängig sind, kann dies vorab telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Eine Beratung durch die Heimaufsicht erfolgt grundsätzlich kostenlos.
In Einzelfällen richtet sich die anfallende Gebühr nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Da im Heimrecht je nach Anlass unterschiedliche Fristen gelten, können diese gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches erfragt werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG) und ergänzende Vorschriften
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
-
Heimgesetz (HeimG)
-
Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG),
-
Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung -HeimmitwV-),
-
Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung -HeimPersV-),
-
Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungV),
-
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-).
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Die Heimaufsichtsbehörde hat sowohl einen Beratungs-, als auch einen Prüfauftrag. Wenn Sie daher Fragen haben, lassen Sie sich gerne beraten.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Weitere interessante Links zum Thema lesen Sie hier:
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Schlagwörter
Behindertenhilfe, Heimaufsicht
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ansprechpartner_in der Heimaufsicht des Landkreises Wesermarsch:
Frau Antje Schwarz
Fachdienst 53 - Gesundheit
Telefon 04401 927-535
E-Mail: antje.schwarz@lkbra.de
Die Heimaufsichtsbehörde sitzt in der
Außenstelle des Landkreises Wesermarsch
Fachdienst 53 - Gesundheit
Rönnelstraße 10,
26919 Brake.
Die Öffnungszeiten sind dieselben.
Da die benötigten Unterlagen einzelfallabhängig sind, kann dies vorab telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
keine
Eine Beratung durch die Heimaufsicht erfolgt grundsätzlich kostenlos.
In Einzelfällen richtet sich die anfallende Gebühr nach den Vorgaben der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Da im Heimrecht je nach Anlass unterschiedliche Fristen gelten, können diese gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches erfragt werden.
Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG) und ergänzende Vorschriften
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Heimgesetz (HeimG)
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Niedersächsisches Heimgesetz (NHeimG),
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Verordnung über die Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung -HeimmitwV-),
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Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung -HeimPersV-),
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Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungV),
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Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung -HeimMindBauV-).
Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.
Die Heimaufsichtsbehörde hat sowohl einen Beratungs-, als auch einen Prüfauftrag. Wenn Sie daher Fragen haben, lassen Sie sich gerne beraten.
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