Wenn Sie Hinweise jeglicher Art über die niedersächsischen Spielbanken haben, welche Sie der Aufsichtsbehörde zukommen lassen möchten, können Sie diese hier übermitteln.


Adresse
Schiffgraben 10
30159 Hannover

Telefon
+49 511 120-0
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Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Ihre Hinweise oder Informationen können Sie online – ggf. anonym - über das untenstehende Kontaktformular, per E-Mail  oder schriftlich an die zuständige Stelle als Aufsichtsbehörde übermitteln. Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (Verdachtsanzeigen) können außerdem über das Kontaktformular auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums ( https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/spielbanken/pflichten-fuer-die-spielbankaufsicht-nach-dem-beschlossenen-geldwaeschegesetz-gwg-155102.html)  abgegeben werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsichen Finanzministerium.


  • Bezug zu niedersächsischen Spielbanken

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Spielbank, Meldung, Geldwäschegesetz, Aufsichtsbehörde, Spielbankaufsicht, Spielbankbetrieb, Hinweis