Wenn Sie Hinweise jeglicher Art über die niedersächsischen Spielbanken haben, welche Sie der Aufsichtsbehörde zukommen lassen möchten, können Sie diese hier übermitteln.

Häufig gestellte Fragen

Ihre Hinweise oder Informationen können Sie online – ggf. anonym - über das untenstehende Kontaktformular, per E-Mail oder schriftlich an die zuständige Stelle als Aufsichtsbehörde übermitteln. Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (Verdachtsanzeigen) können außerdem über das Kontaktformular auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums (https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/spielbanken/pflichten-fuer-die-spielbankaufsicht-nach-dem-beschlossenen-geldwaeschegesetz-gwg-155102.html) abgegeben werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsichen Finanzministerium.


  • Bezug zu niedersächsischen Spielbanken

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Aufsichtsbehörde, Spielbankaufsicht, Spielbank, Spielbankbetrieb, Meldung, Hinweis, Geldwäschegesetz