Dienstleistung
Jagdaufseher Bestätigung
Auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten kann die Jagdbehörde qualifizierte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher als Jagdschutzberechtigte bestätigen. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
Bestätigte Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher sind in dem Jagdbezirk, für den sie bestätigt sind, grundsätzlich für die gleichen Jagdschutzaufgaben zuständig, wie sie dem Jagdausübungsberechtigten obliegen. Der Jagdschutz umfasst im Allgemeinen den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde
ist derzeit nur vormittags
geöffnet!
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Voraussetzungen
Die zu bestätigenden Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher müssen
- jagdausübungsberechtigt oder von einer jagdausübungsberechtigten Person privatrechtlich zum Jagdschutz bestellt sein,
- jagdpachtfähig sein und einen Jagdschein besitzen, sowie
- die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbrauchen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag des Jagdausübungsberechtigten
- Bescheinigung der anerkannten Landesjägerschaft oder des Verbandes der Jagdaufseher über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Revierjägerin/zum Revierjäger oder eine forstliche Ausbildung
- Nachweis der Jagdpachtfähigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Bestätigung von Jagdaufseherinnen und Jagdaufsehern und Ausstellung eines Dienstausweises
Gebühr:
EUR 35,00
Verlängerung der Geltungsdauer eines Dienstausweises für Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher
Gebühr:
EUR 15,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Schlagwörter
Jagdaufseher Bestätigung, Umwelt und Jagd, Landwirtschaft
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Die zu bestätigenden Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher müssen
- jagdausübungsberechtigt oder von einer jagdausübungsberechtigten Person privatrechtlich zum Jagdschutz bestellt sein,
- jagdpachtfähig sein und einen Jagdschein besitzen, sowie
- die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbrauchen.
- Antrag des Jagdausübungsberechtigten
- Bescheinigung der anerkannten Landesjägerschaft oder des Verbandes der Jagdaufseher über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Revierjägerin/zum Revierjäger oder eine forstliche Ausbildung
- Nachweis der Jagdpachtfähigkeit
Gebühr: EUR 35,00
Gebühr: EUR 15,00
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz