Dienstleistung
Kinderzuschlag
Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Häufig gestellte Fragen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
04.01.2017
Schlagwörter
Kinderzuschlag
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Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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04.01.2017
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Kinderzuschlag