Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.


Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.


Fleischgesetz (FlG)
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Fax
0228 6845-3444
Telefon
0228 6845-0

Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Telefon
0800 818-8100

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.

  • Gewähr für die notwendige Unabhängigkeit von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette Fleisch
  • Zuverlässigkeit und Sachkunde
  • Niederlassung oder zustellungsfähige Anschrift im Inland
  • Beschäftigung einer für die ordnungsgemäße Klassifizierung hinreichende Anzahl zugelassener Klassifiziererinnen und Klassifizierer und
  • Erfüllen der Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2004-11 Typ A
  • Die Vorlage einer Akkreditierungsurkunde einer Akkreditierungsstelle ist keine Zulassungsvoraussetzung.

Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung