Dienstleistung
Nutzungsgenehmigung von Mineralwasserbrunnen: Erteilung
Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.
Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
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Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
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Fax
0441 570 26-179
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Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 5 Anlage 1 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlage 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 390,00 - 920,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 5 Anlage 1 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlage 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 390,00 - 920,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.