Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Satzungen, Rechtsvorschriften, Verordnungen, Selbstverwaltung