Ansprechpartner
Frau Michaela Duwe

Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.


Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
Adresse
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Telefon
0800 818-8100

Adresse
Poggenburger Str. 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo. - Fr. 08:30 - 12.:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung


Fax
+49 4401 927100
Telefon
+49 4401 9270

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
Mo - Do  14:00-15:30 Uhr
und nach  Vereinbarung


Fax
04401 3471
Telefon
04401 927-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser. Für Antragstellende anderer Bundesländer liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

  • Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt

Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.


Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


§ 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung


Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung