Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

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Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

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30159 Hannover
Servicezeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


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Alva-Myrdal-Weg 1
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Häufig gestellte Fragen

Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.


Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.1. 

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, jedoch mindesten 300 €.


Die aktuelle Fassung der in Niedersachsen gültigen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-) finden Sie unter:

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


§ 9a Absatz 1 Ziffer 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Es ist ein Widerspruch möglich. (siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)


Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


Anerkennung von Prüfungs- und Bescheinigungseinrichtungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Bescheinigung