Dienstleistung
Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung
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Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
0800 818-8100
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
0551 5070-250
0551 5070-01
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.1.
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, jedoch mindesten 300 €.
Die aktuelle Fassung der in Niedersachsen gültigen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-) finden Sie unter:
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
§ 9a Absatz 1 Ziffer 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Bearbeitungsdauer:
3 Monate
Bearbeitungsdauer:
3 Monate
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich. (siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Schlagwörter
Anerkennung von Prüfungs- und Bescheinigungseinrichtungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Bescheinigung
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.1.
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, jedoch mindesten 300 €.
Die aktuelle Fassung der in Niedersachsen gültigen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-) finden Sie unter:
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Es ist ein Widerspruch möglich. (siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz