Dienstleistung
Registriernummer für die Teilnahme an landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen Erteilung
Jeder Antragsteller (landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen, Kommunen, jur. Personen usw.) muss mindestens für die erste Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) - und ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) - Förderbereich über eine Registriernummer verfügen.
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 799-0
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 801-180
0441 801-0
Am Sportplatz 23
26506 Norden
04931 947-222
04931 947-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlich zuständigen Dienststellen der Agrarverwaltung (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Ämter für regionale Landentwicklung, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zuteilung einer Registriernummer ist die Absicht zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) bzw. ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und ein entsprechend vollständig ausgefüllter Antrag.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Nachweis der unternehmerischen Rechtsform, z.B.
- bei eingetragenen Unternehmen der Handelsregisterauszug
- bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich müssen für die Beantragung der Registriernummer keine Fristen beachtet werden. Wichtig ist jedoch, dass für eine Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen die Registriernummer bereits vorliegen muss. Also ist die Bearbeitungsdauer zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer:
2 bis 3 Wochen
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1307/2013 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemein-samen Agrarpolitik
Verordnung(EG) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 vom 11.12.2001: Führung eines einheitlichen Systems zur Identifizierung der Betriebsinhaber
Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 vom 30.11.2009: individuelle Identifizierung aller Beihilfean-träge eines Betriebsinhabers
Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013: Begriffsbestimmung eines Betriebsinha-bers
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1042/2007 vom 21.08.2007: Anwendung eines Systems, das jedem Antragsteller einen individuellen Code zuweist
Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vom 17.12.2013: Veröffentlichung von Informationen über die Begünstigten
Anträge / Formulare
Ein Papierformular ist bei der zuständigen Stelle zu erhalten oder online bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Kombiformular Registriernummernvergabe
Externe URL
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Registriernummer
Externe URL
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Fachlich freigegeben am
11.02.2019
Schlagwörter
Registriernummer für die Teilnahme an landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen Erteilung
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlich zuständigen Dienststellen der Agrarverwaltung (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Ämter für regionale Landentwicklung, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).
Voraussetzung für die Zuteilung einer Registriernummer ist die Absicht zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) bzw. ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und ein entsprechend vollständig ausgefüllter Antrag.
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Nachweis der unternehmerischen Rechtsform, z.B.
- bei eingetragenen Unternehmen der Handelsregisterauszug
- bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
Es fallen keine Gebühren an.
Grundsätzlich müssen für die Beantragung der Registriernummer keine Fristen beachtet werden. Wichtig ist jedoch, dass für eine Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen die Registriernummer bereits vorliegen muss. Also ist die Bearbeitungsdauer zu beachten.
Verordnung (EG) Nr. 1307/2013 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemein-samen Agrarpolitik
Verordnung(EG) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 vom 11.12.2001: Führung eines einheitlichen Systems zur Identifizierung der Betriebsinhaber
Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 vom 30.11.2009: individuelle Identifizierung aller Beihilfean-träge eines Betriebsinhabers
Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013: Begriffsbestimmung eines Betriebsinha-bers
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1042/2007 vom 21.08.2007: Anwendung eines Systems, das jedem Antragsteller einen individuellen Code zuweist
Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vom 17.12.2013: Veröffentlichung von Informationen über die Begünstigten
Ein Papierformular ist bei der zuständigen Stelle zu erhalten oder online bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Kombiformular RegistriernummernvergabeExterne URL
Ausfüllhinweise zur Beantragung einer Registriernummer
Externe URL
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)