Dienstleistung
Schutzimpfungen Finanzierung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
24.07.2020
Schlagwörter
Lungenentzündung, Windpocken, Gebärmutterhalskrebs, Diphtherie, Schutzimpungen, Röteln, Tetanus, Mumps, Tuberkulose, Grippe, Pocken, Haemophilus Influenzae Typ B, Keuchhusten, Schwerer Durchfall, Meningokokken Typ B, FSME, Meningitis, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Gelbfieber, Finanzierung, Kinderlähmung, Masern, Typhus, Hepatitis A, Hepatitis B
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung