Dienstleistung
Tierische Nebenprodukte - Übertragung der Beseitigungspflicht (Tierkörperbeseitigung)
Die gewerbsmäßige Beseitigung tierischer Nebenprodukte dürfen Sie als zugelassener Betrieb nur dann durchführen, wenn Ihnen die Beseitigungspflicht, die gesetzlich bei den kommunalen Körperschaften liegt, durch die zuständige Stelle übertragen wurde.
Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
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26029 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 570 26-179
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Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 250,00 bis 1.000,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
- § 3 Tierische Nebenprodukte-Beseitigunggesetz (TierNebG) i.V.m.
- § 2 TierNebG i.V.m.
- § 4 Nieders. Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AGTierNebG) i.V.m.
- § 2 Nr. 2 Zust-VO Tier
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 250,00 bis 1.000,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
- § 3 Tierische Nebenprodukte-Beseitigunggesetz (TierNebG) i.V.m.
- § 2 TierNebG i.V.m.
- § 4 Nieders. Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AGTierNebG) i.V.m.
- § 2 Nr. 2 Zust-VO Tier