Die Unternehmenskarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 5-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.

Eine nicht mehr benötigte Unternehmenskarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.


Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 80077-299
Telefon
0441 80077-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung