Dienstleistung
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
Otto-Hahn-Straße 9
26919 Brake (Unterweser)
GESCHÄFTSZEITEN
Montag–Donnerstag:
8:00 –12:30 Uhr und 13:00 –16:00 Uhr
Freitag:
08:00–12:00 Uhr
04401 9888-10
04401 9888-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Unterstützende Institutionen
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Schlagwörter
Abfallentsorgung, Recycling von Wertstoffen, Schadstoffentsorgung, 3000003, Abfallberatung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz