Dienstleistung
Werkstatt für behinderte Menschen Anerkennung
Werkstätten für behinderte Menschen ermöglichen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie erhalten verschiedene Vergünstigungen, z.B. die bevorzugte Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand.
Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen diese Werkstätten eine Anerkennung.
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
+49 800 45555-30
Familienkasse; gebührenfrei
+49 800 45555-20
Für Arbeitgeber; gebührenfrei
+49 800 45555-00
Für Arbeitnehmer; gebührenfrei
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie trifft auf Antrag die Entscheidung über die Anerkennung im Einvernehmen mit dem Träger der Eingliederungshilfe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Schlagwörter
Behindertenwerkstatt, Werkstatt für behinderte Menschen
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie trifft auf Antrag die Entscheidung über die Anerkennung im Einvernehmen mit dem Träger der Eingliederungshilfe.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung