Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung


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Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung


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Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
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Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1045

Häufig gestellte Fragen

Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.


Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.


Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.


Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.


  • Klage beim Verwaltungsgericht