Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

 

Aber auch Kinder und Jugendliche können bereits einen Personalausweis erhalten.

 

Ausnahme 

  • Gültiger Reisepass ist vorhanden
  • Befreiung von der Ausweispflicht

Gültigkeit

  • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

 

Für die Beantragung/Verlängerung eines Personalausweises ist ein Termin erforderlich.

Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt (nach vorheriger Terminabsprache) notwendig, da eine Unterschrift abzugeben ist. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht erledigen. 

 

Nachdem Sie ihren Personalausweis persönlich im Einwohnermeldeamt beantragt haben, erhalten Sie einen PIN-Brief an ihre Anschrift. Sofern Sie diesen Brief erhalten haben, liegt der Personalausweis für Sie zur Abholung bei der Stadt Dinklage bereit. Für die Abholung Ihrer Personalausweises ist es möglich, dass sie eine andere Person hierzu bevollmächtigen. Falls Sie dies möchten, muss die bevollmächtigte Person eine entsprechende Vollmacht, welche von Ihnen persönlich unterschrieben ist, mitbringen. 


Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG). 

 

Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der Heimatbehörde möglich. 

 

 


Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild (nach der Fotomustertafel)
  • bisheriger Ausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Dinklage ausgestellt wurde
  • bei Namensänderung: standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten, sowie deren Personalausweise beziehungsweise Reisepässe,
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis bzw. eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes

Hinweis:

Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Ausweisbeantragung (zum Beispiel Geburtskurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.


Für die Beantragung eines Personalausweises fallen folgende Gebühren an: 

 

  • 37,00 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren 
  • 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren 
  • 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis 
  • 13,00 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde)

Die Gebühren können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten. 


Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der Heimatbehörde möglich. 

 

Sofern Sie Ihre Hauptwohnung oder alleinige Wohnung in der Stadt Dinklage haben, wenden Sie sich bitte für die Beantragung eines Personalausweises an das Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage. 

 

Für die Beantragung eines Personalausweises ist eine Terminvereinbarung erforderlich.


In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

 

Besitzerinnen und Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

 

Seit dem 1. November 2010 haben Personalausweise eine eID-Funktionsmöglichkeit, mit der man sich im Internet ausweisen kann. Diese ist mit einer besonderen PIN-Nummer geschützt. Jede Antragstellerin/jeder Antragsteller erhält einen Brief von der Bundesdruckerei, in dem ihm vorab bereits die PIN-Nummer mitgeteilt wird.


Die Dauer für die Ausstellung eines Personalausweises kann stark variieren und hängt von der Erstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin ab. Diese kann auch bis zu mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die jeweils aktuelle Dauer erfragen Sie bitte bei der Antragstellung im Passamt.  

 

Nachdem Sie ihren Personalausweis persönlich im Einwohnermeldeamt beantragt haben, erhalten Sie einen PIN-Brief an ihre Anschrift. Sofern Sie diesen Brief erhalten haben, liegt der Personalausweis für Sie zur Abholung bei der Stadt Dinklage bereit. Für die Abholung ist kein Termin erforderlich.

 


  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • Personalausweisverordnung (PAuswV)
  • Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)

Perso, Personalausweis, Ausweis, Identitätsnachweis