Dienstleistung
Kommunale Sportstätten
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Einrichtung
Fachbereich II Bauen
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Einrichtung
Fachbereich III Ordnung und Bürgerservice
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
04462 983-299
04462 983-0
Einrichtung
Fachdienst Gebäudemanagement und Versicherungen
Dohuser Weg 6
26409 Wittmund
04462 86-1184
Einrichtung
FB 2 Bildung und Gesellschaft
Parkstraße 53a
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Gebäude/Liegenschaften
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
04971 206-66
04971 206-19
Alke Eggers - Gebäude/Liegenschaften
04971 206-22
Markus Feddermann - Gebäude/Liegenschaften
04971 206-19
Tanja ter Haseborg - Gebäude/Liegenschaften
Einrichtung
Gemeinde Beckeln - Bürgermeister
Einrichtung
Gemeinde Colnrade - Bürgermeisterin
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04432 950-0
Einrichtung
Gemeinde Dünsen - Bürgermeister
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Groß Ippener - Bürgermeister
Einrichtung
Gemeinde Kirchseelte - Bürgermeister
Groß-Ippener-Weg 1
27243 Kirchseelte
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
Hinweis:
Persönliche Anliegen können nach Terminvereinbarung über das Gemeindebüro mit dem Bürgermeister direkt besprochen werden.
04206 419630
04206 6600
Einrichtung
Gemeinde Prinzhöfte - Bürgermeister
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-0
Einrichtung
Gemeinde Winkelsett - Bürgermeister
Reckum 1
27243 Winkelsett
04431 918741
Einrichtung
Sachgebiet Bautechnik (65)
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Bauamt
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04244 82-29
04244 82-36
04244 82-37
04244 82-38
04244 82-39
04244 82-41
Einrichtung
Samtgemeinde Holtriem - Fachbereich II - Bauen
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
04975 9193-55
04975 9193-17
04975 9193-18
Einrichtung
Wirtschaftsförderung und Grundstücksverwaltung
Vogtstraße 26
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Rechtsbehelf
nicht angegeben