Dienstleistung
Kommunale Sportstätten
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Die Reservierung von Sporthallen ist ein wichtiger Schritt für die Planung von sportlichen Aktivitäten. Die Anmietung oder Sportstättenbuchung ermöglicht es Sportvereinen, Schulen und anderen Gruppen, geeignete Räumlichkeiten für ihre sportlichen Bedürfnisse zu sichern.
Einrichtung
Wirtschaftsförderung und Grundstücksverwaltung
Vogtstraße 26
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Lohneum ist kostenpflichtig.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Eine rechtzeitige und frühzeitige Reservierung wird aber empfohlen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Lohneum ist kostenpflichtig.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Eine rechtzeitige und frühzeitige Reservierung wird aber empfohlen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Rechtsbehelf
nicht angegeben