Sporthalle Nutzung: Anmeldung oder Abmeldung

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Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)

Die Reservierung von Sporthallen ist ein wichtiger Schritt für die Planung von sportlichen Aktivitäten. Die Anmietung oder Sportstättenbuchung ermöglicht es Sportvereinen, Schulen und anderen Gruppen, geeignete Räumlichkeiten für ihre sportlichen Bedürfnisse zu sichern.


Bearbeitungsdauer: Es müssen keine Fristen beachtet werden. Eine rechtzeitige und frühzeitige Reservierung wird aber empfohlen.

Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 


Fax
04442 886-8500
Telefon
04442 886-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Lohneum ist kostenpflichtig. 

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph: 2.1.16



Antrag auf Nutzung einer Sporthalle der Stadt Lohne
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