Meldebescheinigung einfach beantragen

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Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung

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Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung

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Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.


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Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04442 886-8500
Telefon
04442 886-0

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Häufig gestellte Fragen

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Aufenthaltsbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitz bescheinigen, Familienstand, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Freizügigkeitsbescheinigung