Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr 

Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 


Fax
04442 886-8500
Telefon
04442 886-0

Häufig gestellte Fragen

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.


Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Melderegisterauskunft, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Arbeitserlaubnis, Familienstand, Ausländerstelle, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Freizügigkeitsbescheinigung