Dienstleistung
Obdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Einrichtung
Lohne (Oldenburg) - Ordnungsamt
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1045
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
§ 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 36 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Sozialgesetzbuch XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph
: 2.1.16
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Zwangsräumung, Räumungsklage, Wohnungslosigkeit, Mietschulden, Wohnungsverlust, Wohnungskündigung, drohende Obdachlosigkeit, Unterbringung, Zwangsräumung, Räumungsklage, Wohnungslosigkeit, Mietschulden, Wohnungsverlust, Wohnungskündigung, Niedrigschwellige Hilfe, Notunterbringung, Zentrale Wohnungsfachstelle, Wohnungsbrand, Fachstelle, Gemeinschaftsunterkunft, Notunterkunft, Flüchtlingsunterkunft, Wohnraumsicherung, Asylbewerberunterkunft, Wohnungsnotstelle, Räumungsurteil, Kredit Mietschulden Wohnungsaufnahme, Hilfen zur Wohnungsanmietung, Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, Sicherung des Mietverhältnisses, Wohnungsnotfall, Darlehen Mietschulden Wohnungsaufnahme, Abwendung von Obdachlosigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Zuständige Stelle
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
§ 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§ 36 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Sozialgesetzbuch XII - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16
Rechtsbehelf
nicht angegeben