Dienstleistung
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Einrichtung
Lohne (Oldenburg) - Bürgerbüro
Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
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Servicezeiten
Montag:
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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Dienstag:
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Fax
04442 886-8500
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Telefon
04442 886-0
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E-Mail
Online-Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 10,00
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr:
EUR 13,00
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
-
Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Anträge / Formulare
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters für Ausweisantrag von Minderjährigen oder Betreuten
FormularDokLink
Schlagwörter
neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Neuer PA, PA, vorläufiger Personalausweis, Ausweis beantragen, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis, Lichtbildausweis, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, Perso, vorübergehend, Beantragung, Ausweis ausstellen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 10,00
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: EUR 13,00
Gebühr: EUR 13,00
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
-
Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Anträge / Formulare
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters für Ausweisantrag von Minderjährigen oder Betreuten
FormularDokLink
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Schlagwörter
neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Neuer PA, PA, vorläufiger Personalausweis, Ausweis beantragen, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis, Lichtbildausweis, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, Perso, vorübergehend, Beantragung, Ausweis ausstellen