Ob ein Grundstück überhaupt oder nach eigenen Vorstellungen bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Den besten Weg, rechtliche Sicherheit schon vor dem Grundstückskauf oder vor einem aufwendigen Baugenehmigungsverfahren zu erhalten, stellt die sogenannte Bauvoranfrage dar. Einzelne planungs- und bauordnungsrechtliche Fragen können Sie dabei ohne ausgearbeitete Entwurfsplanung prüfen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Die Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen der Zuständigkeiten
für den Landkreis Wesermarsch finden Sie  
>> hier 


Dem Antrag für eine Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Unbedingt werden benötigt:

  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000
  • Ggfs. Baubeschreibung
  • Ggfs. Bauentwurfsskizze

 


Der Gebührenrahmen ergibt sich aus der Baugebührenordnung (BauGO) und richtet sich nach dem Umfang der geplanten Baumaßnahme und dem jeweiligen Zeitaufwand.


Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig.


Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren