Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises


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Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.


Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

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Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

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Fax
05491 662-88
Telefon
05491 662-0

Häufig gestellte Fragen

In der Regel wird Ihre Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. 


Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde.  Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.


  • Sie haben Ihren Reisepass verloren.

In der Regel benötigen Sie für die Verlustmeldung Ihres Reisepasses folgende Unterlagen:

  • Einen Identitätsnachweis, zum Beispiel ihren Personalausweis.

  • Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.


Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.