Dienstleistung
Einen Hund anmelden
 Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
 
 
 
 
 Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht 
 eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Stadt Damme
                
                    
                    Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Hunderegister Niedersachsen
                
                    
                    Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr
0441 39010401
0441 39010400
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                
            Gebühr:
            EUR 13,50 - 23,50
        
                            
                                                
                
                                            Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Damme
                                        
                        Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
 
a) für den ersten Hund 36,00 €
 
b) für den zweiten Hund 54,00 €
 
c) für jeden weiteren Hund 72,00 €
 
d) für einen gefährlichen Hund 600,00 €
 
                    
                            
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
 
 Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
 Hundehaltung Abmeldung
 ".
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Tierhaltung, Hunde, Hundehalter, registrieren, Hund, Welpe, gefährlicher Hund, anmelden, Hundeanmeldung, Tasso, Halten von Hunden, Hundeabmeldung
            
    
    
                                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 36,00 €
b) für den zweiten Hund 54,00 €
c) für jeden weiteren Hund 72,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 600,00 €
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".